Unterkünfte & Camping

[Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen]

Die angegebenen Preise beruhen auf den von den Beherbergungsbetrieben übermittelten Angaben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen wird. Bitte lesen Sie nachfolgende Bedingungen sorgfältig durch:

Der Brake Tourismus und Marketing e.V. (nachfolgend „BrakeVerein“ abgekürzt) vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer und Ferienunterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb (nachfolgend „BHB“ abgekürzt) und dem Gast.

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem BHB, vertreten durch den BrakeVerein als Vermittler, den Abschluss eines Gastaufnahmenvertrages verbindlich an. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
2. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
1. Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Internet.
2. Die im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Die Bezahlung des Endpreises erfolgt vom Gast direkt an den BHB. Zahlungsmodalitäten sind zwischen Gast und BHB abzustimmen, da der BrakeVerein nur als Vermittler auftritt.

§ 3 Rücktritt
1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
2. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, verzichtet der BrakeVerein auf vereinbarte Provisionszahlungen des BHB. Der BHB ist jedoch berechtigt den vereinbarten oder betriebsüblichen Reisepreis abzüglich eingesparter Aufwendungen vom Gast zu erheben, oder er kann Stornogebühren in vereinbarter Höhe verlangen. Da der BrakeVerein nur als Vermittler tätig ist, müssen Zahlungsmodalitäten bei Rücktritt zwischen Gast und BHB geregelt werden.

§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung
Der BHB haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des BHB oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem BHB eine Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast eine Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung zu.

§ 5 Haftung
Der BrakeVerein hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung. Der BrakeVerein haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihm und ihrem Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

§ 6 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubten Handlungen verjähren in drei Jahren.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Es findet deutsches Recht Anwendung.
2. Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.
3. Für Klagen des BHB gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Ab-schluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des BHB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.